Im Rahmen der Sprechstunde erfolgt u. a. die arbeitsmedizinische Beratung der Mitarbeiter und des Arbeitgebers.
Beratung der Mitarbeiter - eine Auswahl
- spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- individuelle Beratung der Beschäftigten bei allen gesundheitlichen Problemen, die auf den Arbeitsplatz zurückgeführt werden könnten
- Beratung bei stufenweiser Wiedereingliederung und im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Beratung zum Hausarzt
- Beratung bei Dienstreisen in Ländern mit Infektionsgefahren (G35)
- Beratung bei Sehbeschwerden am Bildschirmarbeitsplatz
Weitere Anlässe für ein betriebsärztliches Beratungsgespräch könnten sein:
- Beratung bei Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch chronische Erkrankung
- Beratung bei Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch eine Schwangerschaft und Beratung von Schwangeren und deren Vorgesetzten im Hinblick auf die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes
- Beratung, wenn für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ein besonderes Hilfmittel erforderlich ist, z. B. eine spezielle Bildschirmbrille bei Altersweitsichtigkeit
Selbstverständlich unterliegt der Betriebsarzt - wie jeder Arzt - der ärztlichen Schweigepflicht. Diagnosen und Befunde erfährt der Arbeitgeber ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen nicht.
Beratung des Arbeitgebers - eine Auswahl
Hier sind auch Instituts- oder Abteilungsleiter angesprochen!
- Fragen der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
- Fragen zu Unterweisungspflichten und -inhalten
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Wiedereingliederung von leistungsgeminderten Mitarbeitern
- Beratung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die häufigsten relevanten Anlässe:
- Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag, dies ist beispielsweise der Fall wenn Sie mehr als 2 Stunden täglich mit flüssigkeitsdichten Handschuhen arbeiten.
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.