Betriebsärztin / Betriebsarzt

Sprechstunde

Die Sprechzeiten/-stunden mit der Betriebsärztin, dem Betriebsarzt finden an der Hochschule Mannheim statt.

Weitere Infos über den Geschäftsbereich Personal.

Inhalte

Im Rahmen der Sprechstunde erfolgt u. a. die arbeitsmedizinische Beratung der Mitarbeiter und des Arbeitgebers.

Beratung der Mitarbeiter - eine Auswahl

  • spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • individuelle Beratung der Beschäftigten bei allen gesundheitlichen Problemen, die auf den Arbeitsplatz zurückgeführt werden könnten
  • Beratung bei stufenweiser Wiedereingliederung und im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beratung zum Hausarzt
  • Beratung bei Dienstreisen in Ländern mit Infektionsgefahren (G35)
  • Beratung bei Sehbeschwerden am Bildschirmarbeitsplatz

Weitere Anlässe für ein betriebsärztliches Beratungsgespräch könnten sein:

  • Beratung bei Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch chronische Erkrankung
  • Beratung bei Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch eine Schwangerschaft und Beratung von Schwangeren und deren Vorgesetzten im Hinblick auf die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes
  • Beratung, wenn für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ein besonderes Hilfmittel erforderlich ist, z. B. eine spezielle Bildschirmbrille bei Altersweitsichtigkeit

Selbstverständlich unterliegt der Betriebsarzt - wie jeder Arzt - der ärztlichen Schweigepflicht. Diagnosen und Befunde erfährt der Arbeitgeber ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen nicht.

Beratung des Arbeitgebers - eine Auswahl
Hier sind auch Instituts- oder Abteilungsleiter angesprochen!

  • Fragen der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
  • Fragen zu Unterweisungspflichten und -inhalten
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Wiedereingliederung von leistungsgeminderten Mitarbeitern
  • Beratung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die häufigsten relevanten Anlässe:
    • Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag, dies ist beispielsweise der Fall wenn Sie mehr als 2 Stunden täglich mit flüssigkeitsdichten Handschuhen arbeiten.
    • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.