Dienstfahrzeuge

Dienstfahrzeuge

Neufassung der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes

(VwV Kfz) ab 11.08.2015
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Wer darf ein Dienstfahrzeug nutzen?
Dienstfahrzeuge können alle Professoren/-innen und Beschäftigte der Hochschule Mannheim nutzen.

Was ist zu beachten?
Es darf sich ausschließlich nur um eine Dienstfahrt handeln, die Mitnahme von Privatpersonen ist nicht erlaubt. Umwege sind zu vermeiden und die Mitnahme des Fahrzeugs nach Hause z. B. über Nacht ist nicht erlaubt.

Dürfen Studierende selbst fahren?
Nein!

Gibt es Ausnahmen für Studierende?
Ja, wenn Studierende wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. geringfügig Beschäftigte sind und damit in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit dem Land Baden-Württemberg stehen.

Der genannte Personenkreis kann einen Antrag auf Fahrgenehmigung nur durch den Dekan / Institutsleiter oder dem Leiter des Geschäftsbereichs Beschaffung befürwortet und mit deren Unterschrift beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der genutzten Klasse.
    Dieser muss nicht mit dem Antrag auf einer Fahrgenehigung vorgezeigt werden. 
  • für Fahrten außerhalb der Stadt Mannheim ist ein genehmigter Dienstreiseantrag notwendig.
    Die Bestätigung auf der Fahrgenehmigung mittels eines Kreuzes ist ausreichend, der Dienstreiseantrag ist an anderer Stelle abzugeben.
  • Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen darf nicht eingeschränkt sein.
  • Nutzung von Dienstfahrzeugen nur bei Fahrten aus dienstlicher Notwendigkeit möglich!
  • Eine wirtschaftliche Abwägung gegenüber anderer Verkehrsmittel ist zu machen.
  • Keine Privatfahrten und unnötige Umwege.
  • Keine Mitnahme von Privatpersonen.

Wie bekomme ich ein Dienstfahrzeug?

Reservierung

  1. Spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt: Reservierung des Fahrzeuges beim Hausdienst (mit Angabe des Fahrzieles wg. der Betankung!)

Fahrgenehmigung

  1. Die ausgefüllte Fahrgenehmigung kann nur durch folgende Personen abgezeichnet werden:
    - die Leitung der Technischen Betriebsleitung (TBL);
    - die Leitung des Wirtschaft- und Ressourcenmanagement (WRM);
    - die Leitung der Personalabteilung (PA) oder
    - durch die Kanzlerin der HSMA.

    Die Fahrgenehmigung wird von der entsprechenden Abteilung  dem Hausdienst weitergeleitet.

Fahrzeugübergabe

  • Abholung der Schlüssel bei den Hausmeistern (Öffnungszeiten beachten!)
  • Fahrgenehmigung liegt i. d. Regel dem Hausdienst vor.
  1. Vor Beginn der Fahrt:
  • Sich mit dem Fahrzeug vertraut machen, bei Bedarf am Fahrzeug einweisen lassen.
    (siehe: die Dokumentation durch Selbstverpflichtung auf Fahrgenehmigung).
  • Eintrag ins Fahrtenbuch: Beginn / Datum und Uhrzeit / Fahrziel / km-Stand bei Start der Fahrt.

   2. Nach Beendigung der Fahrt:

  • Eintrag im Fahrtenbuch abschließen: d. h.  Ende / Datum und Uhrzeit / km-Stand bei Ende der Fahrt / gefahrene Gesamt-km / Bemerkungen / Unterschrift des Fahrers.
  • Probleme / Auffälligkeiten unbedingt notieren und zusätzlich an Hausmeister unverzüglich melden!
  • Schlüsselrückgabe an Hausmeister bis 19 Uhr, evtl. in den Briefkasten Gebäude H Foyer.

Tanken: Der Tankvorgang ist im Fahrtenbuch einzutragen!

Das Fahrzeug wird ausreichend betankt sein. Wenn doch eine Betankung notwendig wäre, kann über die im Fahrzeug befindliche Tankkarte getankt werden.
 
Bitte eine Quittung aushändigen lassen, die Sie mit Rückgabe des Fahrzeugs dem Hausdienst aushändigen.