Dienstfahrzeuge

Neufassung der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes

(VwV Kfz) ab 11.08.2015
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Wer darf ein Dienstfahrzeug nutzen? 
Dienstfahrzeuge können alle Professoren/-innen und Beschäftigte der Technischen Hochschule Mannheim nutzen.

Was ist zu beachten?
Es darf sich ausschließlich nur um eine Dienstfahrt handeln, die Mitnahme von Privatpersonen ist nicht erlaubt. Umwege sind zu vermeiden und die Mitnahme des Fahrzeugs nach Hause z. B. über Nacht nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Dürfen Studierende selbst fahren?
Nein!

Gibt es Ausnahmen für Studierende?
Ja, wenn Studierende wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. geringfügig Beschäftigte sind und damit in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit dem Land Baden-Württemberg stehen.

Der genannte Personenkreis kann einen Antrag auf Fahrgenehmigung nur durch den Dekan / Bereichsleiter genehmigen lassen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der genutzten Klasse.
    Dieser muss nicht mit dem Antrag auf einer Fahrgenehmigung vorgezeigt werden.
  • für Fahrten außerhalb der Stadt Mannheim ist ein genehmigter Dienstreiseantrag notwendig.
    Die Bestätigung auf der Fahrgenehmigung mittels eines Kreuzes ist ausreichend, der Dienstreiseantrag ist an anderer Stelle abzugeben.
  • Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen darf nicht eingeschränkt sein.
  • Nutzung von Dienstfahrzeugen nur bei Fahrten aus dienstlicher Notwendigkeit möglich!
  • Eine wirtschaftliche Abwägung gegenüber anderer Verkehrsmittel ist zu machen.
  • Keine Privatfahrten und unnötige Umwege.
  • Keine Mitnahme von Privatpersonen.

Wie bekomme ich ein Dienstfahrzeug?

Reservierung

  1. Spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt: Reservierung des Fahrzeuges beim Hausdienst.

Fahrgenehmigung

  1. Die ausgefüllte Fahrgenehmigung kann nur durch folgende Personen abgezeichnet werden:
    - die Leitung des Hausdienstes;
    - die Leitung des DTM; 
    - die Leitung der Personalabteilung (PA) oder 
    - durch den Kanzler der HSMA.
     

Fahrzeugübergabe

  • Abholung der Schlüssel beim Hausdienst (Öffnungszeiten beachten!)
  • Fahrgenehmigung liegt vor.
  1. Vor Beginn der Fahrt:
  • Sich mit dem Fahrzeug vertraut machen, bei Bedarf am Fahrzeug einweisen lassen.
    (siehe: die Dokumentation durch Selbstverpflichtung auf Fahrgenehmigung).
  • Eintrag ins Fahrtenbuch: Beginn / Datum und Uhrzeit / Fahrziel / km-Stand bei Start der Fahrt.

   2. Nach Beendigung der Fahrt:

  • Eintrag im Fahrtenbuch abschließen: d. h.  Ende / Datum und Uhrzeit / km-Stand bei Ende der Fahrt / gefahrene Gesamt-km / Bemerkungen / Unterschrift des Fahrers.
  • Probleme / Auffälligkeiten unbedingt notieren und zusätzlich dem Hausdienst unverzüglich melden!
  • Schlüsselrückgabe an Hausdienst bis 19 Uhr, evtl. in den Briefkasten Nr.22 Gebäude H Foyer werfen.

Wenn eine Betankung notwendig ist, kann über die im Fahrzeug befindliche Tankkarte bzw. NFC Chip getankt werden.
  

Quittungen bei der Rückgabe beim Hausdienst abgeben.