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Information und Poststelle: Gebäude H Foyer
Benutzeranmeldung
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Eingehende Fundsachen werden mit Eingangsdatum versehen und in eine Liste eingetragen.
Bekannte Besitzer werden benachrichtigt, z.B.
- per Mail beim Fund eines Studierendenausweises.
- per Post oder telefonisch beim Fund von persönlichen Papieren/Geldbeutel (wenn die Adresse ersichtlich ist).
- durch Rücksendung an die Bank bei EC/Kreditkarten etc.
Fundsachen werden ca. 2 Wochen in der Information/Poststelle aufbewahrt.
Nach 2 Wochen erfolgt die Auslage im Schaukasten im Erdgeschoss Gebäude H.
6 Monate Aufbewahrungsfrist werden eingehalten.
Danach werden nicht abgeholte, verwertbare Fundsachen karitativen Zwecken zugeführt, z.B.
- Kleiderkammer
- Second-Hand-Kaufhaus
- Brillenspende
Nicht abgeholte, persönliche Gegenstände (Geldbeutel, Papiere, Schlüssel, Handy) werden an das städtische Fundbüro weitergeleitet.
Nicht verwertbare Fundsachen werden archiviert und nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren vernichtet. Dies gilt z.B. für
- USB-Sticks
- Elektroteile (Ladekabel, Kopfhörer, etc.)
Die Weiterbearbeitung/Entsorgung der Fundsachen wird in der Liste vermerkt.
Die Aushändigung der Fundsache wird durch die Unterschrift des Eigentümers bestätigt.
Das städtische Fundbüro bestätigt den Empfang der abgegebenen Fundsachen.
Länderliste
Nicht EU Länder sind:
Albanien; Bosnien Herzegowina; Island; Kasachstan; Kroatien; Liechtenstein; Malta; Mazedonien; Moldawien; Montenegro; Norwegen; Rumänien; Russland; San Marino; Schweiz; Serbien; Türkei; Ukraine; Weißrussland.