Unfallanzeige

Wann muss eine Unfallanzeige erstellt werden?

Nach geltendem Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsrecht muss ein Arbeits- oder Wegeunfall mit einer Unfallanzeige dokumentiert und an den zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, wenn:

  • die verunfallte Person mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder
  • es sich um einen tödlichen Unfall handelt.

Eine Anzeige ist sowohl bei Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz als auch bei Wegeunfällen (z. B. beim direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) erforderlich.

Auch bei schweren Unfällen oder Ereignissen mit potenziell schwerwiegenden Folgen sollte die Meldung sofort erfolgen.


Wer erstellt die Unfallanzeige?

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, einen Unfall zu melden. Damit die Frist eingehalten werden kann, müssen Beschäftigte ihren Unfall unverzüglich der Führungskraft melden und alle erforderlichen Informationen für die Anzeige bereitstellen.


Fristen

Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls erstellt und versendet werden.


Ablauf der Unfallmeldung

  1. Unfall tritt ein
    Sofortige Information an die direkte Führungskraft oder zuständige Ansprechperson.
  2. Erste Hilfe und ggf. ärztliche Behandlung
    Dokumentation der Erstversorgung und der Stelle der Behandlung (D-Arzt/Krankenhaus).
  3. Interne Meldung
    Die Führungskraft informiert die zuständigen Stellen im Haus über den Unfall.
  4. Ausfüllen der Unfallanzeige
    Die notwendigen Angaben zur verletzten Person, zum Unfallhergang sowie zur Verletzung werden erfasst.
    Das Formular steht Ihnen hier zum Download bereit.
  5. Abgabe der Unfallanzeige
    Die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige ist bei der Personalabteilung einzureichen.
    Von dort erfolgt die Weiterleitung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
  6. Dokumentation
    Eine Kopie verbleibt im Unternehmen. Beschäftigte können auf Wunsch ebenfalls eine Kopie erhalten.