Vandalismus, Schäden und Diebstahl - Meldung an Polizei und Hochschule
Feststellen eines Schadens / Diebstahls auf dem Campus der Hochschule Mannheim: | Feststellen eines Schadens / Diebstahls außerhalb des Campus der Hochschule Mannheim: |
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Geschädigter / Zeuge meldet telefonisch den Schaden / Diebstahl an:
| Umgehend Erstattung einer Anzeige beim nächsten Polizeirevier: Im Ausland auf die Aufnahme einer Meldung bestehen. |
TBL / Hausdienst klärt weitere Vorgehensweise (was und wer): z. B. Anzeige erstatten / Polizei zur Spurensicherung anfordern z. B. durch TBL / Hausdienst oder/und Geschädigter / Zeuge. Geschädigte / Zeugen müssen i. d. R. persönlich vorsprechen. | Immer eine Kopie bzw. Abschrift mitgeben lassen oder den Ansprechpartner / Fallnummer aufschreiben. |
Immer eine Kopie bzw. Abschrift der Anzeige mitgeben lassen oder den Ansprechpartner / Fallnummer aufschreiben. | Übermittlung der Dokumentation und der Anzeige an die TBL. |
Übermittlung der Dokumentationen und der Anzeige an die TBL. | Bei Diebstählen von Landeseigentum außerhalb der Hochschule Mannheim ist den eingereichten Unterlagen eine Kopie des Leihscheines beizufügen. |
Behebung von Sachbeschädigungen etc. durch die TBL. | Bei Diebstählen finanziert die betroffene Fakultät / Abteilung den Ersatz (Grundsatz der Selbstversicherung). |
Zur Beachtung: Jeder Professor / Mitarbeiter der Hochschule Mannheim ist berechtigt, im Namen der Hochschule Mannheim eine Anzeige zu erstatten.
Dokumentationspflicht des Zeugen:
Zeitpunkt der Schadensfeststellung (Datum / Uhrzeit)
Umstand der Schadensfeststellung (z. B. bei Gebäudezutritt / selbst betroffen)
Schaden (Umfang / Gerätebeschreibung / Inventarnummer / evt. Bilder)
Tatort (Gebäude / Raum / Campusbereich)
Tatzeit (soweit eingrenzbar - Datum / Uhrzeit)
Handzettel: Vandalismus, Schäden und Diebstahl
Nächstes Polizeirevier
Polizeirevier Neckarau
Rheingoldplatz Neckarau
68199 Mannheim
Tel.: 0621/83397-0
Meldung an alle anderen Polizeidienststellen
Allgemein: Tel.: 110